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Medienmitteilung des Bundesrates zur Aufnahme von Flüchtlingsgruppen

Die Schweiz wird 2019 eine Gruppe von 800 besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen aufnehmen, namentlich Opfer des Syrienkonflikts.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. November 2018 beschlossen, sich weiter am Resettlement-Programm des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) zu beteiligen. Er schlägt vor, für die kommenden Jahre am Grundsatz der Aufnahme von Flüchtlingen im Rahmen von Neuansiedlungen festzuhalten.

Der Vorschlag des Bundesrates beruht auf einem gemeinsamen Konzept von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird nun die zuständigen Parlamentarischen Kommissionen konsultieren.

In den letzten Monaten ist die Zahl der in der Schweiz und in Europa gestellten Asylgesuche deutlich zurückgegangen. Die Schwierigkeiten in den verschiedenen Herkunftsregionen der Flüchtlinge und Migranten bleiben jedoch bestehen, und die humanitäre Situation ist vor allem in Syrien und dessen Nachbarländern nach wie vor dramatisch. Für besonders schutzbedürftige Personen, die weder in ihrem derzeitigen Aufnahmeland bleiben noch in ihre Heimat zurückkehren können, ist eine Neuansiedlung die einzige dauerhafte Lösung.

Die Schweiz ist mit Programmen für humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit in zahlreichen Krisenregionen aktiv engagiert. Daneben hat sie seit 2013 aufgrund mehrerer Entscheide des Bundesrates insgesamt 3500 anerkannte Flüchtlinge im Rahmen von Resettlement-Programmen des UNHCR aufgenommen.

Aufnahme von Flüchtlingsgruppen besser vorbereiten

Seit 2013 nimmt die Schweiz im Rahmen von Resettlement-Programmen regelmässig Gruppen besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge auf; dabei handelt es sich um rund 1000 Personen pro Jahr. Die Evaluation des Pilotprojekts von 2013-2015 hat ergeben, dass die Neuansiedlung gezielter Vorbereitung und sorgfältiger Planung bedarf, damit sich alle Partner optimal organisieren können: Gemeinden, Städte, Kantone und Bund. Aus diesem Grund schlägt der Bundesrat vor, alle zwei Jahre ein Programm für die Aufnahme von insgesamt 1500 bis 2000 besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen zu verabschieden. Grundlage für diesen Vorschlag ist das Konzept einer Arbeitsgruppe, in der sämtliche betroffenen Kreise mitgewirkt haben.

Steigt die Zahl der Asylgesuche stark an, kann der Bundesrat ein laufendes Programm sistieren. Eine Begleitgruppe aus Vertretern von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden wird die Umsetzung begleiten. Das EJPD wird nun die zuständigen Parlamentarischen Kommissionen anhören, bevor der Bundesrat endgültig entscheidet.

Bis zur Umsetzung des neuen Programms im Jahre 2020 soll das Engagement der Schweiz nahtlos fortgeführt werden. Für 2019 ist die Aufnahme von 800 besonders schutzbedürftigen Personen geplant, die vor allem aus dem syrischen Konfliktgebiet stammen. Das vom Bundesrat Ende 2016 beschlossene Kontingent dürfte wahrscheinlich anfangs 2019 ausgeschöpft sein.

Besondere Integrationsmassnahmen zeigen Wirkung 

Für eine Aufnahme im Rahmen des Resettlement-Programms müssen die Flüchtlinge eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Bevor das UNHCR der Schweiz mögliche Kandidaten vorschlägt, führt es eine eingehende Sicherheitskontrolle durch. Das Staatssekretariat für Migration SEM übermittelt die Unterlagen des UNHCR dem Nachrichtendienst des Bundes für weitere Abklärungen. Das SEM vergewissert sich ausserdem, dass die betreffenden Personen tatsächlich bereit sind, sich in der Schweiz zu integrieren. Sie werden vom UNHCR als Flüchtlinge anerkannt und müssen bei ihrer Ankunft in der Schweiz kein Asylverfahren durchlaufen.

 

Link zur Medienmitteilung: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/aktuell/news/2018/ref_2018-11-300.html