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Migration und Flucht

Menschen verlassen ihre Heimat aus unterschiedlichsten Gründen: Krieg, Verfolgung, Naturkatastrophen oder auch aufgrund des Wunsches nach einem besseren Leben.

Diese unterschiedlichen Schicksale und Beweggründe wirken sich auf die rechtliche Stellung im Ankunftsland aus. So wird aus völkerrechtlicher Sicht zwischen jenen, die aus ihrer Heimat flüchten mussten und nicht gefahrenlos dorthin zurückkehren können und jenen, die „freiwillig“ in ein anderes Land reisen, unterschieden. Diese Unterscheidung ist nicht immer einfach. Das Asylverfahren nimmt sich dieser schwierigen Aufgabe an und stellt fest, wer ein Flüchtling und wer ein Migrant ist.  

Wer ist …  

…Flüchtling?

Flüchtlinge sind Menschen, die befürchten, in ihrem Heimatland verfolgt zu werden. Eine solche Verfolgung kann in ihrer Religion, Nationalität, Rasse, politischer Überzeugun­gen, oder ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe liegen. Sie sind zur Flucht gezwungen und befinden sich ausserhalb ihres Landes. Mit Hilfe des Asylverfahrens wird festgestellt, wer ein Flüchtling ist und daher nicht in sein Herkunftsland zurückkehren kann.   Flüchtlinge sind durch die Genfer Flüchtlingskonvention geschützt. Die Vereinten Nationen haben im Jahr 1951 die Genfer Flüchtlingskonvention verabschiedet. Sie ist bis heute die wichtigste internationale Rechtsgrundlage für den Flüchtlingsschutz. Die Konvention legt fest, wer Flüchtling ist und welche Rechte und Pflichten er oder sie im Aufnahmeland hat.  

… international schutzbedürftig?

Auch Menschen, die nicht verfolgt werden, denen jedoch bei einer Rückkehr schwerwiegende Gefahren drohen, sind international geschützt. Solche Gefahren können zum Beispiel durch kriegerische Auseinandersetzungen hervorgerufen werden, Unruhen, Umwelt- oder Naturkatastrophen. Anders als Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen auswandern, können diese ebenso wie Flüchtlinge den Schutz ihres Heimatstaates nicht in Anspruch nehmen.  

…Asylsuchender?

Eine Asylsuchende oder ein Asylsuchender ist eine Person, die in einem fremden Land um Asyl, also Aufnahme und um Schutz vor Verfolgung und anderen schwerwiegenden Gefahren, ersucht und deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist.  

…MigrantIn?

Migrantinnen und Migranten verlassen ihr Land, um ihr Leben zu verbessern, um im Ausland eine Arbeit aufzunehmen oder aus familiären Gründen. Sie können gefahrenlos in ihre Heimat zurückkehren. Während Staaten in Bezug  auf Migranten weitgehend frei sind, über deren Aufnahme zu entscheiden, sind sie durch internationale Abkommen verpflichtet, den Schutz von Flüchtlingen zu garantieren. Die meisten Migranten reisen legal in ihren Aufenthaltsstaat ein. Wenn jedoch legale Einreisemöglichkeiten fehlen, versuchen vermehrt Menschen der Perspektivlosigkeit in ihrem Land mit der Hilfe von Schleppern zu entfliehen und auf gefährlichen Wegen eine bessere Zukunft im Ausland zu suchen.

…binnenvertrieben?

Binnenvertriebene verlassen ihre  Wohnsitze aus ähnlichen Gründen wie Flüchtlinge. Im Gegensatz zu Flüchtlingen haben Binnenvertriebene keine international anerkannte Staatsgrenze überquert und befinden sich in ihrem Herkunftsstaat.  

…staatenlos?

Eine Nationalität zu besitzen ist für die meisten von uns etwas Selbstverständliches, aber weltweit sind mehr als 10 Millionen Menschen staatenlos, darunter viele Flüchtlinge. Staatenlosigkeit hat verschiedene Gründe, wie z.B. die Diskriminierung bestimmter Volksgruppen, die Neudefinition von Landesgrenzen oder Lücken in Staatsangehörigkeitsgesetzen. Staatenlose haben oft keinen Zugang zu Schulbildung, medizi­nischer Versorgung oder zum Arbeitsmarkt. Sie können kein Bankkonto eröffnen und oft nicht einmal heiraten.